„In der kommenden Plenarsitzung wird das Zweckentfremdungsgesetz abschließend beraten. Die zunehmende Wohnungsknappheit und die damit verbundenen steigenden Mietpreise machen dieses Gesetz notwendig.

Gerade auf den niedersächsischen Inseln, allerdings auch in urbanen Ballungszentren, ist ein zunehmender Mangel an bezahlbarem Wohnraum zu verzeichnen. Insbesondere in diesen Gebieten kommt es zu einer Situationszuspitzung durch die Umwandlung von Wohnraum zu Ferienwohnungen. Wir wollen den Kommunen mit diesem Gesetz die Möglichkeit geben, dieser Zweckentfremdung von dringend notwendigem Wohnraum entgegenzuwirken.

Mit dem Gesetz zum Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum sollen Nutzungsmöglichkeiten von Wohnungen größer gefasst werden. Das kommerzielle Vermieten von Wohnungen ohne Genehmigung soll auf zwölf Wochen pro Jahr begrenzt werden – gerade durch Onlineplattformen wird eine Vermietung der eigenen Wohnung vereinfacht. Darüber hinaus gibt das Gesetz den Kommunen und Gemeinden bei einer vorliegenden Mangellage auf dem Wohnungsmarkt neben bestehenden Möglichkeiten zur Schaffung neuen Wohnraums Instrumente an die Hand, um zu verhindern, dass Wohnraum uneingeschränkt beziehungsweise frei seinem eigentlichen Zweck, dem Wohnen, entzogen wird. Durch diese Handlung soll bestehender Wohnraum erhalten und einer weiteren Verknappung und Verteuerung des Wohnangebots reduziert werden.

Uns ist klar, dass die Zweckentfremdung ein massiver Eingriff in das Wohneigentum ist. Daher muss die Gemeinde eine angespannte Wohnsituation nachweisen. Die Mietpreisbremse kann eben jene angespannten Wohnraumsituationen nachweisen, sodass auf den ostfriesischen Inseln und in anderen Kommunen mit einer angespannten Wohnraumsituation ein schnelles Handeln möglich sein wird.“