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Die Transparenz meiner Arbeit als Abgeordneter ist mir sehr wichtig. Daher finden Sie hier eine Übersicht über meine Einkünfte aus meinen politischen Tätigkeiten.

Grundentschädigung

Als Abgeordneter des Niedersächsischen Landtags erhalte ich nach dem Niedersächsischen Abgeordnetenrecht (NAbgG) eine Grundentschädigung von monatlich 7.175,52 Euro. Diese Grundentschädigung ist regulär steuerpflichtig. Von meinem Einkommen bezahle ich noch meine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, meine Partei- und Sonderbeiträge sowie meine Beiträge für Mitgliedschaften in Vereinen und Fördervereinen.

Aufwandsentschädigung

Zusätzlich zu meiner Grundentschädigung erhalte ich nach dem NAbgG noch eine steuerfreie Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 1.456,95 Euro. Diese dient zur Begleichung meiner Sachkosten, etwa der Miete für mein Büro, Kosten des laufenden Bürobetriebs, Portokosten und Fahrten innerhalb meines Wahlkreises.
Aufgrund dieser Aufwandsentschädigung darf ich bei meiner Steuererklärung keine Werbungskosten für das Mandat abziehen.
Unterbringungs- und Reisekosten erstattet mir auf Antrag und gegen Nachweis der Niedersächsische Landtag.
Darüber hinaus erhalte ich Tagegeld für Anwesenheit bei den Sitzungen. Gegen Nachweis sind das pro Tag 15 Euro, bei mehrtägigen Sitzungen 23 Euro.

Entschädigung aus kommunalpolitischer Tätigkeit

Rat der Stadt Hessisch Oldendorf

Für meine Tätigkeit als Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Hessisch Oldendorf erhalte ich eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 345 Euro. Für die Teilnahme an Sitzungen steht mir ein Sitzungsgeld in Höhe von 26 Euro pro Sitzung zu. Darüber hinaus erhalte ich als Fraktionsvorsitzender eine Fahrtkostenpauschale von monatlich 55 Euro.

Ortsrat Fischbeck/Weibeck

Als Mitglied des Ortsrates Fischbeck/Weibeck erhalte ich eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 13 Euro und darüber hinaus ein Sitzungsgeld in Höhe von 26 Euro pro Sitzung. Außerdem erhalte ich eine monatliche Fahrtkostenpauschale in Höhe von 4 Euro.

Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat

Als Vorsitzender des Beirats der Sparkasse Hameln-Weserbergland erhalte ich pro Jahr eine Entschädigung in Höhe der Stufe 1 (Stufe 1 1.000 € bis 3.500 €/ Stufe 2 bis 7.000 € / Stufe 3 ab 7.000 €).

Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit

In meiner Freizeit bin ich als Imker tätig. Aus diesem Hobby erziele ich Einnahmen, die pro Jahr unterhalb der Stufe 1 liegen (Stufe 1 1.000 € bis 3.500 €/ Stufe 2 bis 7.000 € / Stufe 3 ab 7.000 €).