Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland garantiert "Jedermann" das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen und - vor allem - an die Volksvertretungen, die Parlamente, zu wenden. Bewusst hat der Verfassungsgeber dieses Grundrecht jedem eingeräumt, der sich durch eine Verwaltungsentscheidung benachteiligt fühlt oder Bitten und Vorschläge zur Gesetzgebung vorbringen will. Es steht Minderjährigen, Ausländern, unter Betreuung stehenden Personen oder Strafgefangenen genauso zu wie etwa Verbänden, Bürgerinitiativen, Vereinen und Unternehmen.

Quelle: Niedersächsischer Landtag (Foto: FockeStrangmann)

Petitionen sind ein Weg, über den wir Abgeordnete erfahren, welche Probleme die Bürgerinnen und Bürger haben und bei welchen gesetzlichen Regelungen möglicherweise Änderungen in Erwägung gezogen werden sollten. Wie Sie eine Petition einreichen können, erfahren Sie auf der Homepage des Niedersächsischen Landtages. Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird ihre Petition gerne bearbeiten.

Neben diesen beim Niedersächsischen Landtag eingereichten Petitionen erreichen uns Abgeordnete auch immer wieder Petitionen von verschiedenen Internetplattformen, z.B. openPetition, zu denen wir um eine Stellungnahme gebeten werden. Diese Petitionen entsprechen nicht dem vorgesehenen Weg zur Eingabe einer Petition. Aus diesem Grund kann ich zu diesen Petitionen keine Stellungnahme abgeben, da ich damit dem üblichen Petitionsverfahren vorgreifen würde.