Die SPD geführte Niedersächsische Landesregierung setzt mit der Einführung von Rechtsschutzfonds für Einsatz-, Rettungs- und Hilfskräfte ein deutliches Zeichen gegen Gewalt, Beleidigungen und Übergriffe und stellt sich schützend vor die Betroffenen.

„Bedauerlicherweise stellen wir fest, dass Einsatz- und Rettungskräfte immer häufiger Opfer von Gewalt, tätlichen Übergriffen und Beleidigungen werden. Diese unerträglichen Straftaten müssen ausnahmslos zur Anzeige gebracht werden,“ so der SPD-Landtagsabgeordnete Uli Watermann.

Ziel der Politik muss es sein, der zunehmenden Gewalt Einhalt zu gebieten und die Öffentlichkeit für dieses Thema zu sensibilisieren. Ein erster richtiger Ansatz ist die Einführung der Rechtsschutzfonds für Einsatzkräfte, die als beigeordneter Rechtsbeistand den Betroffenen in ohnehin belastenden Situationen vor Gericht hilfreich zur Seite stehen können. Das Kostenrisiko darf nicht bei den Helfer*Innen liegen.

Hierfür werden durch die Politik nun die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen.

„Um die Täter zu belangen, müssen Helferinnen und Helfer immer häufiger vor Gericht zu diesen Vorfällen aussagen. Wir müssen unsere Einsatzkräfte dabei unterstützen, sich kostenneutral juristischen Beistand nehmen können. Es darf nicht sein, dass bei Helfern der Eindruck entsteht, Angeklagter statt Zeuge zu sein,“ meint der SPD-Politiker Dirk Adomat zu der Einführung der Rechtschutzfonds.

„Wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten stehen an der Seite der Einsatzkräfte und sehen die Notwendigkeit eines bundesweiten Rechtschutzfonds. Mit den Bundeshaushaltsmitteln kann der Rechtschutzfonds noch 2019 anlaufen, über das Haushaltsjahr 2019 hinaus muss jedoch sichergestellt werden, dass genügend Finanzmittel zur Verfügung stehen, um unsere Einsatzkräfte zu unterstützen,“ sagt Uli Watermann abschließend.